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Behandlungskosten

 

Gebühren

Ich arbeite in meiner Praxis auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich gern mit Ihnen vor einer Behandlung persönlich erörtere und vereinbare. 

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist seit Anfang der 80er Jahre nicht mehr an die Teuerungsraten angepasst worden. In meiner Praxis arbeite ich daher zum Teil mit Sätzen oberhalb dieser Gebührenordnung und mit Steigerungen bei erhöhtem Zeitaufwand.

Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifes.

 

Patienten mit privaten Kranken- oder Zusatzkrankenversicherungen (PKV/ZV)

Die Erstattung von Heilpraktikerkosten bei privaten Zusatzversicherungen und Beihilfen des Landes und des Bundes sind oftmals an bestimmte Bedingungen gebunden bzw. sind das Ergebnis der individuellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und den privaten Zusatzversicherern. 

Heilpraktiker stehen in keinerlei Rechtsverhältnis zu Versicherungsunternehmen. Auch sind Heilpraktiker nicht grundsätzlich an eine Gebührenordnung gebunden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Durchsetzen von Leistungen gegenüber den Versicherungsträgern nicht zu meinem Aufgabengebiet gehört und den Rahmen für Verwaltung und daraus resultierender Kosten für meine Praxis sprengen würde.

 

Gesetzlich Versicherte

Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten zwischenzeitlich in Kooperation mit privaten Krankenversicherungen Zusatzversicherungen an, die eine Abrechnung mit dem Heilpraktiker in unterschiedlichem Umfang ermöglicht. Haben Sie eine solche Zusatzversicherung nicht, müssen die Kosten selbst getragen werden.

 

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Patienten die privat versichert sind oder Anspruch auf Beihilfe haben, erhalten eine detaillierte Rechnung. Die einzelnen Leistungen bewegen sich im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten können jedoch abweichen, da wie oben bereits erwähnt, die Gebührenordnung für Heilpraktiker seit Anfang der 80er Jahre nicht mehr an die Teuerungsraten angepasst wurde. In meiner Praxis arbeite ich daher zum Teil mit Sätzen oberhalb dieser Gebührenordnung und mit Steigerungen bei erhöhtem Zeitaufwand.

 

Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifes.

Es ist möglich, dass Sie nicht alle Kosten erstattet bekommen, da zum einen das Leistungsspektrum jedes Versicherungsträgers unterschiedlich ist sowie auch die Verträge,
die zwischen Versicherer und Versichertem geschlossen wurden unterschiedlich sein können (Tarife). Daher erfragen Sie die Leistungen Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle
ggf. vor einer geplanten Behandlung.

Der Erstattungsumfang Ihres Versicherungsträgers beinflusst nicht den durch mich ausgewiesenen Rechnungsbetrag. Etwaige Differenzbeträge sind dann ggf. von Ihnen selbst zu tragen.

Rechnungen sind innerhalb einer Woche per Überweisung zahlbar. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Privatkasse oder Beihilfestelle.

 

Selbstzahler

Ein erster Termin mit eingehender Anamnese (Aufnahme der Krankengeschichte) kostet
40,00 Euro je halber Stunde.

Die anfallenden Kosten - soweit dies planbar ist - werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen. Folgetermine werden von mir mit 20,00 Euro pro angefangener Viertelstunde berechnet.

Die jeweils entsprechende Vor- und Nacharbeit ist im Preis inbegriffen.

Für eine Erstanamnese (Aufnahme der kompletten Krankengeschichte) benötige ich in der Regel 2 Stunden. Das hängt unter anderem von Ihrem Behandlungsziel, Ihrer Krankenvor-geschichte und Ihren Fragen ab.

Verschiedene Termine und Behandlungen haben unterschiedliche Preiskalkulationen.

Für Selbstzahler gibt es Belege zur Vorlage beim Finanzamt. Diese Belege enthalten keine detailierten Abrechnungsziffern und können nicht zur Vorlage bei der PKV oder Beihilfe verwendet werden.

Grundsätzlich sind die Bedürfnisse und Lebensumstände meiner Patienten sehr unterschied-lich. Daraus resultieren unterschiedliche Therapieoptionen, die sich auch individuell auf die Kosten auswirken.

Laborkosten sind nicht in den Behandlungskosten enthalten und müssen vom Patienten direkt an das jeweilige Labor überwiesen werden. Ich informiere Sie gern über Ihre Möglichkeiten und welche Kosten für Sie dabei entstehen.

Grundsätzlich können Sie ab einer bestimmten Höhe die Kosten für die Behandlungen steuermindernd geltend machen. Dazu gibt Ihnen Ihr Steuerberater weitere Informationen.

 

Beratung per Telefon oder Mail

Beratungen per Telefon oder per Email werden von mir nach dem jeweiligen Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Telefonate und/oder Mails bei denen ich für Sie recherchiere oder für Sie etwas kläre, werden ebenfalls von mir nach Zeitaufwand berechnet.

 

Hinweise zur Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine, die Sie nicht warnehmen können, 48 Stunden vorher abzusagen sind. Wenn Sie einen Termin an einem Montag haben - entsprechend am Freitag. Dies ermöglicht mir, Termine an bereits wartende Patienten zu vergeben. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine berechne ich die für Ihre Behandlung eingeplante Zeit. Mit Ihrer verbindlichen Terminvereinbarung sind Sie mit diesen Bedingungen einverstanden.
 

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